top of page

Häufige Fragen

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Petition und zum öffentlichen Auftakt.

Was bedeutet sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe?

Sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe bezeichnet den gezielten und strategischen Einsatz von Vergewaltigung, sexueller Versklavung, Zwangsprostitution, Zwangsschwangerschaft oder vergleichbaren Übergriffen in bewaffneten Konflikten.

Sie ist keine zufällige Begleiterscheinung von Krieg, sondern dient dazu, Gemeinschaften zu terrorisieren, zu vertreiben, soziale Strukturen zu zerstören und Widerstand zu brechen.

Betroffen sind mehrheitlich Frauen und Mädchen, doch sexualisierte Gewalt kann Menschen aller Geschlechter und altersgruppen treffen.

Völkerrechtlich gilt sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen und kann als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden. Sie ist im Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ausdrücklich erfasst und fällt in die Zuständigkeit des Internationaler Strafgerichtshof.

Weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Website des Internationalen Strafgerichtshofs:
https://www.icc-cpi.int

 

Das ist keine abschliessende Definition

Worum geht es bei dieser Petition?

Diese Petition fordert vom Bundesrat konkrete Massnahmen gegen sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe.
Sexualisierte Gewalt wird in Konflikten gezielt eingesetzt, um Gemeinschaften zu terrorisieren, zu vertreiben und zu zerstören.

Die Schweiz soll ihre humanitäre Tradition ernst nehmen und:

  • Täterverfolgung konsequent unterstützen

  • Überlebende besser schützen

  • sexualisierte Gewalt ausdrücklich als geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren anerkennen

Was ist neu im Vergleich zu 2024?

2024 lag der Fokus stark auf Solidarität mit den Betroffenen und der Anerkennung des Leids.

2026 geht einen Schritt weiter:
Der Schwerpunkt liegt nun klar auf Verantwortung, Strafverfolgung und strukturellen Konsequenzen.

Es geht nicht nur um Mitgefühl – sondern um Rechtsdurchsetzung und Prävention.

Wer soll angesprochen werden?

Diese Petition richtet sich an alle Menschen, die sich für Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz vor sexualisierter Gewalt einsetzen.

Unabhängig von politischer Zugehörigkeit, Religion oder Herkunft.

Sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe ist kein parteipolitisches Thema – sondern eine Frage grundlegender Menschenrechte.

Wer darf die Petition unterzeichnen?

Grundsätzlich kann jede Person die Petition unterzeichnen, die das Anliegen unterstützt.

Auch Personen ohne Schweizer Stimmrecht können ihre Solidarität ausdrücken.

Im Zentrum steht ein gemeinsames Zeichen – für Schutz, Anerkennung und Konsequenz.

Was passiert am 7. März in den verschiedenen Städten?

Am 7. März startet die Petition öffentlich mit Standaktionen in verschiedenen Städten.

Der Anlass dient dem Austausch und der Vernetzung.
Er schafft Raum für Betroffene und Unterstützende.

Wir pflegen vor Ort einen respektvollen Ton und hören empathisch zu.
Jede anwesende Person trägt dazu bei, dass ein wohlwollender Austausch möglich ist.
Wir erwarten einen respektvollen Umgang.
Bei Bedrohungen oder massiv störendem Verhalten behalten wir uns vor, Personen wegzuweisen.

Kann ich die Petition unterschreiben, wenn ich nicht vor Ort sein kann?

Ja.

Die Petition kann online unterzeichnet und verbreitet werden.

Der 7. März ist der Auftakt und bietet die Möglichkeit zur persönlichen Begegnung – die Unterstützung ist jedoch jederzeit auch digital möglich.

Hat die Veranstaltung eine Bewilligung?

Die Standaktionen werden in den jeweiligen Städten ordnungsgemäss bei den zuständigen Behörden angemeldet.

Die Bewilligungen sind aktuell in Abklärung. Wir stehen in Kontakt mit den zuständigen Stellen und halten uns an die geltenden Vorgaben.

Ich habe die Petition online unterzeichnet.
Soll ich am 7. März trotzdem zu einem Stand kommen?

Ja, sehr gerne.
Der 7. März steht nicht nur für Unterschriften, sondern für Begegnung, Austausch und Sichtbarkeit.
Wir möchten uns vernetzen, ins Gespräch kommen und gemeinsam Präsenz zeigen.

Wer steht hinter der Petition?

Die Petition wird von engagierten Menschen aus der Zivilgesellschaft getragen.

Sie ist parteiunabhängig und keiner Organisation zugeordnet.

Aus Gründen des persönlichen Schutzes treten die Initiierenden nicht namentlich in den Vordergrund.

Im Zentrum steht das Anliegen.

bottom of page