Free All Women
Die Petition
«Schutz und Konsequenz: Gegen sexualisierte
Gewalt als Kriegswaffe»
Sexualisierte Gewalt ist eine gezielte Kriegswaffe.
Ein schweres Kriegsverbrechen.
Ein klarer Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht.
Wir fordern: Keine Relativierung, keine doppelten Standards.
Die Schweiz muss ihrer Verantwortung als Depositärstaat der Genfer Konventionen gerecht werden.
Wir fordern vom Schweizer Bundesrat verbindliche Massnahmen:
1. Transparenz, Rechenschaft & Umsetzung von Resolution 1325
​​Die UNO-Sicherheitsratsresolution 1325 «Women, Peace and Security» fordert alle Mitgliedstaaten dazu auf, Frauen gleichberechtigt in Friedens- und Sicherheitsprozesse einzubeziehen und Frauen und Mädchen in Konflikten besonders zu schützen – einschliesslich vor sexualisierter Gewalt.
Wir fordern, dass der Bundesrat:
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einen klaren Umsetzungsbericht zur UNO-Resolution 1325 vorlegt – mit messbaren Zielen, Fortschritten und Verantwortlichkeiten;
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die Integration der WPS-Pfeiler in die Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik sicherstellt: Prävention, Schutz, Partizipation, Wiederaufbau.
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jährlich offenlegt, wie die Schweiz konkrete Verpflichtungen aus dieser Resolution erfüllt, inklusive Ergebnissen im Bereich der sexualisierten Gewalt als Kriegswaffe.
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2. Täter konsequent zur Verantwortung ziehen
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Der Bundesrat verpflichtet sich:
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zusätzliche finanzielle Mittel für Ermittlungen zu sexualisierter Kriegsgewalt beim Internationaler Strafgerichtshof bereitzustellen
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gezielt Ermittler:innen, forensische Expert:innen und Dokumentationsprojekte zu finanzieren
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sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe ausdrücklich als Sanktionsgrund in nationale Sanktionsregime aufzunehmen
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Vermögenswerte identifizierter Verantwortlicher in der Schweiz konsequent einzufrieren, sofern rechtlich möglich
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die Anwendung des Weltrechtsprinzips (Universaljurisdiktion) zu prüfen, wenn sich Tatverdächtige auf Schweizer Territorium befinden.
3. Verbindliche Unterstützung für Betroffene
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Zweckgebundene finanzielle Mittel für medizinische, psychologische und juristische Unterstützung in Konfliktregionen
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Langfristige Traumaversorgung statt ausschliesslich akuter Nothilfe
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Schutzprogramme für besonders gefährdete Frauen und Mädchen
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Der Bundesrat stellt sicher:
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dass sexualisierte Gewalt – auch als Kriegswaffe – ausdrücklich als geschlechtsspezifische Verfolgung im Asylverfahren anerkannt wird
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dass geflüchtete Frauen, die in ihrem Herkunftsland oder auf der Flucht sexualisierte Gewalt erlitten haben, Zugang zu einem fairen, traumasensiblen Asylverfahren erhalten
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4. Konsequente diplomatische Haltung ohne doppelte Standards
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Öffentliche und unmissverständliche Verurteilung sexualisierter Kriegsgewalt –
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Konsequentes Abstimmungsverhalten in internationalen Gremien zugunsten der Strafverfolgung solcher Verbrechen.
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Wer darf die Petition unterschreiben?
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Alle Personen
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unabhängig von Nationalität
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unabhängig vom Alter
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unabhängig vom Stimm- oder Wahlrecht
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auch Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
Wann wird die Petition eingereicht?
Wir starten die Unterschriftensammlung am 7. März – Am 8. März ist Internationalen Tag der Frau.
Nach dem 14. Juni, dem Schweizer Frauenstreiktag, übergeben wir die Petition dem Bundesrat in Bern. Unser Ziel ist es so viele Menschen wie möglich für unser Vorhaben zu gewinnen. Je mehr wir sind, umso besser. ​​​​​